Satzung

 

Aus der Satzung der „Freien Wählervereinigung für den Landkreis Reutlingen e.V.“

vom 18. März 1999.

 

Sitz in Pfullingen, Vereinsregistereintrag beim Amtsgericht Reutlingen.

Hauptzweck ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der kommunalpolitischen Willensbildung und die Kandidatenaufstellung zu den Kreistagswahlen.

 

Mitglied kann jeder werden, der im Landkreis Reutlingen wohnt und für den Kreistag wahlberechtigt ist.

 

Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 10 Euro.

 

Der Vorstand gemäß BGB des Vereins besteht aus

  • dem Vorsitzenden (Bürgermeisterin Silke Höflinger, Walddorfhäslach),
  • dem stellvertretenden Vorsitzenden,
  • dem Schriftführer und Pressewart,
  • dem Kassier (Bürgermeister Roland Deh, Grabenstetten)

 

Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem oben aufgeführten Vereinsvorstand und dem Fraktionsvorsitzenden der Kreisräte der Freien Wählervereinigung und dessen Stellvertretern.

Jährlich einmal findet eine Mitgliederversammlung statt, sie beschließt über den Jahresbericht des Vorsitzenden, den Rechenschaftsbericht des Kassiers sowie die Entlastung des Gesamtvorstandes, außerdem wählt sie den Gesamtvorstand. Vor allem aber legt sie Richtlinien für die Vereinsarbeit fest.

 

In der Satzung ist wegen strenger gesetzlicher Vorgaben umfangreich und sehr detailliert das Verfahren bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Kreistagswahl geregelt. Grundsätzlich werden die Bewerber geheim gewählt.

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